Der wissenschaftliche Beirat

  • Der HHLR-Beirat überwacht den Betrieb der hessischen Hochleistungsrechner („HLRs“) und kann bei Engpässen im Betrieb Regeln und Kontigentierungen beschließen.
  • Der Beirat begutachtet auf dem zentralen HHLR und den hessischen HLRs durchzuführende Groß-Rechenprojekte und verteilt die damit verbundenen CPU-Zeit-Kontingente.
  • Darüberhinaus ist der Beirat beratend bei den Planungen bezüglich Ausbau und Erweiterung der Höchstleistungsrechenleistung im Land Hessen tätig.

Mitglieder

Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats

Prof. Dr. M. Schäfer (ab 1.1.2011)

Stellvertretender Vorsitzender

Ein aktuelles Verzeichnis der HHLR-Beirats-Mitglieder finden sie hier .

Auszug aus der Geschäftsordnung:

Im folgenden Auszug finden Sie die wichtigsten Passagen aus der Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats für den Hessischen Höchstleistungsrechner an der Technischen Hochschule Darmstadt:

(Siehe auch: vollständige Text „Geschäftsordnung des HHLR-Beirats“ ).

Aufgrund der Vereinbarung zwischen den hessischen Universitäten und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst über den Betrieb und die Benutzung des Hessischen Höchstleistungsrechners in Darmstadt hat sich der wissenschaftliche Beirat eine Geschäftsordnung gegeben:

Der wissenschaftliche Beirat setzt sich zusammen, aus bis zu zwei Wissenschaftlern und den Leitern der Rechenzentren aus jeder der aufgeführten hessischen Universitäten:

  • Technischen Universität Darmstadt
  • Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
  • Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Phillips-Universität Marburg
  • Universität Kassel

sowie

  • einem Vertreter der hessischen Fachhochschulen und der Kunsthochschulen
  • einem Vertreter der Gesellschaft für Schwerionenforschung mbH Darmstadt
  • einem Vertreter des Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Der Ausschuß wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden auf die Dauer von 1 Jahr. Wählbar sind die Wissenschaftler aus den hessischen Hochschulen.

Die Geschäftsführung des wissenschaftlichen Beirats übernimmt das Hochschulrechenzentrum Darmstadt nach Maßgabe der Geschäftsordnung.

Die Sitzungen des Beirats sind nicht öffentlich.