Prof. Dr. M. Schäfer (ab 1.1.2011)
Ein aktuelles Verzeichnis der HHLR-Beirats-Mitglieder finden sie hier .
Im folgenden Auszug finden Sie die wichtigsten Passagen aus der Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats für den Hessischen Höchstleistungsrechner an der Technischen Hochschule Darmstadt:
(Siehe auch: vollständige Text „Geschäftsordnung des HHLR-Beirats“ ).
Aufgrund der Vereinbarung zwischen den hessischen Universitäten und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst über den Betrieb und die Benutzung des Hessischen Höchstleistungsrechners in Darmstadt hat sich der wissenschaftliche Beirat eine Geschäftsordnung gegeben:
Der wissenschaftliche Beirat setzt sich zusammen, aus bis zu zwei Wissenschaftlern und den Leitern der Rechenzentren aus jeder der aufgeführten hessischen Universitäten:
sowie
Der Ausschuß wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden auf die Dauer von 1 Jahr. Wählbar sind die Wissenschaftler aus den hessischen Hochschulen.
Die Geschäftsführung des wissenschaftlichen Beirats übernimmt das Hochschulrechenzentrum Darmstadt nach Maßgabe der Geschäftsordnung.
Die Sitzungen des Beirats sind nicht öffentlich.